Weihnachtsdekoration in der Mietwohnung – Was ist erlaubt, was nicht? ?
Dass sich so ziemlich jeder verständnislos an den Kopf fasst, wenn die Supermärkte bereits im September Spekulatius anpreisen, müssen wir nicht weiter erklären. Aber spätestens jetzt, wo es draußen wirklich winterlich kalt wird, Einkaufsläden mit toller Weihnachtsdekoration und Lichtern geschmückt sind und alle Weihnachtsmärkte geöffnet haben, sollte endgültig jeder in Weihnachtsstimmung verfallen. Irgendwie ist die Weihnachtszeit doch die schönste Zeit des Jahres, nicht wahr? Und so fühlen sich natürlich auch viele dazu verleitet, ihre Mietwohnung ebenfalls weihnachtlich zu schmücken. Aber Vorsicht. Das kann nach hinten losgehen. Denn es ist nicht jede Weihnachtsdekoration in der Mietwohnung erlaubt. Dieser Beitrag zeigt, was durchgeht und was nicht.
Auf welche Ideen sind Leute schon gekommen?
Um das Thema nun ein bisschen spaßig aufzubauen – da wir den Spaß an der Weihnachtsdekoration ja auch nicht gleich wieder mildern wollen – sollten wir uns einfach mal anschauen, auf welche abenteuerlichen Ideen so manche Mieter schon gekommen sind. Und da gibt es wirklich abenteuerliche Ideen, die bis vors Oberlandesgericht gegangen sind. Da hatte ein Mieter nämlich regelmäßig weihnachtliches Duftspray im gesamten Treppenhaus versprüht. Die Nachbarn mussten da zwangsweise durch und haben sich beschwert. Und noch mehr Mieter haben die Grenze ihrer Wohnungstür offensiv überschritten. Beispielsweise, um das Treppengeländer mit Tannen-Girlanden oder Lichterketten zu schmücken oder sperrige Weihnachtsdekoration auf Treppenabsätzen aufzustellen. Dann gab es noch Leute, die irre Beleuchtungsaktionen auf dem Balkon oder in den Fenstern gestartet haben. Es blinkte und blitzte wie in den amerikanischen Großstadt-Vororten – dort werden jedes Jahr wahre Nachbarschaftskämpfe ausgetragen, wer die meisten Lichter und den meisten Kitsch im Vorgarten hat. Fanden die deutschen Nachbarn ebenfalls nicht lustig.
Eigentlich ist nur extreme Weihnachtsdekoration nicht so gern gesehen
Bringen wir das Ganze nun mal auf einen Punkt. Grundsätzlich haben die Deutschen nichts gegen Weihnachtsdekoration. Und das bestätigt sich bestimmt auch bei Ihren Nachbarn. Jeder darf seine Wohnung, seinen Balkon und seine Fenster beliebig dekorieren und schmücken. Auch kleinere Weihnachtsdekoration direkt an der Wohnungstür wie ein Weihnachtskranz oder aufstellbare Weihnachtsfiguren sind absolut in Ordnung. Zum Streit mit Nachbarn und Vermietern kommt es erst, wenn die Weihnachtsdekoration so störend wirkt, dass es eben nicht mehr schön ist. Wenn die Lichter auf dem Balkon so hell sind, dass die Nachbarn nicht mehr schlafen können. Oder wenn sie so provokant leuchten, dass der ruhige Fernsehabend gegenüber nicht mehr gewährleistet ist. Es muss außerdem schon etwas geschmackvoll aussehen. Sonst hat der Vermieter das Recht, das Abhängen und Abmontieren von Weihnachtsdekoration zu verordnen. Die Fassade des Miethauses darf nur dann geschmückt werden, wenn sie dadurch nicht beschädigt wird und wenn die Weihnachtsdekoration sicher installiert ist.
Also noch einmal zum Mitschreiben:
Drinnen dürfen Sie nach Herzenslust dekorieren, aber für Fenster, sowie Balkone und sonstige Flächen außerhalb der Mietwohnung gilt:
- Störende, belästigende, sperrige oder im negativen Sinne auffällig-provokante Weihnachtsdekoration sollte vermieten werden
- Blinkende oder stark leuchtende Weihnachtsdekoration ist eine Grauzone, zumindest sollte sie aus Rücksicht auf die Nachbarn spätestens um 22 Uhr abgeschaltet werden
- Weihnachtsdekoration an der Fassade ist nur erlaubt, wenn sie sicher angebracht ist und die Fassade durch das Anbringen nicht beschädigt wird
Wir wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit und viel Spaß beim Dekorieren 🙂