So entsorgen Sie richtig
22. Oktober 2014 20:16 Uhr

So entsorgen Sie fachgerecht

Auf der Website planet wissen gibt es eine gute Übersicht über Sperrmüll. Was kann zum Sperrmüll gegeben werden und was nicht? Wer umzieht, aufräumt oder ausmistet, ist meist mit dieser Frage konfrontiert.

Sperrmüll unterteilt sich in Metallsperrmüll, Holzsperrmüll und Restsperrmüll. In der Regel muss man bei der Sperrmüllbestellung angeben, um was es sich handelt, grundsätzlich ist aber all das Sperrmüll, was zu groß oder zu schwer für die normale Hausmülltonne ist. Also Regale aus Holz oder Metall, Matratzen, Badewannen (Wobei sich hier die Frage stellt, wann man in die Situation kommt, eine Badewanne wegzuwerfen …), Teppiche, Rohre, Bretter, Türen, Wäschespinnen, Sofas, Stühle und dergleichen. Mitgenommen werden diese Dinge in haushaltsüblichen Mengen.

Was nicht zum Sperrmüll zählt, sind Elektrogeräte: Waschmaschinen, Toaster, Kühlschränke, Stereoanlagen, Computerteile, Bügeleisen, Telefone usw. Also alles, was irgendwie mit Strom zu tun hat.

So weit so gut. Jetzt ist man grundsätzlich informiert. Weil manchmal aber auch noch Dinge anfallen, von denen man sich nicht sicher ist, ob sie zum Sperrmüll gegeben werden können oder nicht, findet sich gleich im Anschluss noch eine Auflistung von Sachen und Materialien, die Sondermüll darstellen: Das sind zum Beispiel Lacke, Desinfektionsmittel und die meisten Chemikalien, die in Haushalten so anfallen. Hierfür gibt es Wertstoffhöfe, dahin müssen diese Dinge gebracht werden.

Etwas kurios ist vielleicht Folgendes: Erwähnt wird, dass „explosive Abfälle“ ebenfalls kein Sperrmüll, sondern Sondermüll sind. Wie hat man sich das vorzustellen, also woran hat die Autorin dabei gedacht, als sie das schrieb? Wer hat in seinem Haushalt explosive Stoffe – und wenn es wen gibt, in welcher Situation werden diese Stoffe dann zu „Abfall“? Es erklärt sich vielleicht dadurch, dass später noch „Munition“ erwähnt wird. Munition allerdings ist zwar explosiv, aber weder Sperrmüll noch Sondermüll. Also, man muss unterscheiden: Die Wäschespinne und die Holzbretter können zum Sperrmüll, die ganzen „explosiven Abfälle“, die man so hat, nicht, die bringen wir zum Wertstoffhof und da fragen wir dann auch gleich, was wir mit all den alten Munitionsbeständen machen sollen, die von unserem letzten Krieg noch übrig geblieben sind …

Einfacher wiederum ist es bei „Pestiziden“. Die hat man ja im Allgemeinen auch sehr oft zuhause, für die Geranien auf dem Balkon bzw. gegen die Blattläuse. Und jetzt weiß man: Kommen in den Sondermüll danach. Dem entspannten Urlaub auf Balkonien sollte also jetzt nichts mehr im Wege stehen.

Wem bisher auch die „radioaktiven Abfälle“ im eigenen Keller oder dem Abstellraum im wahrsten Sinne des Wortes Kopfschmerzen bereitet haben, bekommt hier die Antwort, was zu tun ist: Einen Spezialdienst anrufen. Bis dahin: Eine Kopfschmerztablette nehmen, abwarten und sich ruhig verhalten.

Bei manchen soll es all diese Stoffe ja auch in Kombination miteinander geben, was bisweilen zu Problemen führt: Radioaktive Abfälle im Keller und die Mäuse werden groß wie Schäferhunde. Gut, wenn man dann noch das passende „Insektenvertilgungsmittel“ (Sondermüll) oder die ein oder andere „Säure“ (ebenfalls Sondermüll) hat. Wenigstens ersetzt radioaktiver Abfall die vor langer Zeit kaputtgegangene Lampe im Keller und leuchtet einem (oder dann ggf. dem Spezialdienst) den Weg. Apropos Licht: Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind oft quecksilberhaltig und dürfen weder in den normalen Müll, noch sind sie Sperrmüll. Der Handel muss sie zurücknehmen und fachgerecht entsorgen.

Wenn trotzdem jetzt noch Fragen offengeblieben sein sollten: Der Artikel verlinkt zu einem weiteren Text, in dem behandelt wird, wohin man sich wenden kann, wenn man Weltraumschrott (kein Hausmüll, kein Sperrmüll, kein Sondermüll, evtl. Spezialdienst) zu entsorgen hat. Gut zu wissen.