Von Wohnung zu Wohnung - Mietnomaden
11. November 2014 12:38 Uhr

Mietausfälle durch Mietnomaden

Für jeden Vermieter eine unangenehme Sache: Mieter, die nicht zahlen. In den meisten Fällen stecken Probleme dahinter wie plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Krankheit oder ähnliche Gründe, die den Mieter auch finanziell belasten, sodass er die Miete nicht oder nur teilweise zahlen kann. In der Regel lassen sich diese Fälle, wenn beide Seiten aufeinander zugehen, recht schnell klären. Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten gehen eben auch wieder vorüber.

Anders ist es bei sogenannten Mietnomaden: Hierunter werden Menschen verstanden, die in eine Wohnung einziehen mit der festen Absicht, von Anfang an keine Miete zu bezahlen. Solange alles ‚gut geht‘ – mit anderen Worten: solange der jeweilige Vermieter keine Schritte unternimmt, die den Mieter zwingen, die Wohnung zu verlassen –, wird weiter in der Wohnung gewohnt. Kommt dann etwa eine Räumungsklage oder dergleichen, wird, häufig blitzschnell, die Wohnung gewechselt. Und das Spiel geht von vorne los.

Für Vermieter ist dies oft mit enormen Kosten verbunden. Zunächst sind da Mietausfälle zu nennen, ferner kommen noch anwaltliche oder Gerichtskosten dazu. Das Bundesjustizministerium hat jüngst die bislang geltende Gesetzeslage geändert, im Sinne der Vermieter. Während es bislang mitunter Monate oder sogar Jahre dauern konnte, bis eine Räumung durchgesetzt werden konnte, soll dies nun in Zukunft schneller gehen, auch hat man bisherige Schlupflöcher versucht zu stopfen, etwa dasjenige, dass Mietnomaden in der Vergangenheit den Trick angewendet haben, ‚ihre‘ Wohnung noch unterzuvermieten – was im Falle einer Räumung dann kompliziert werden konnte.

Die Schätzungen darüber, wie viele Menschen solch eine betrügerische Praxis betreiben, variieren, sie liegen zwischen 1000 und 15.000 Personen in Deutschland. Neben den genannten Kosten für Vermieter kommt oft noch ein weiteres Problem dazu: In den wenigsten Fällen hinterlassen Mietnomaden die Wohnung – sicherlich nicht allzu schwer vorstellbar – besenrein. Im Gegenteil: Oft werden Möbel, Einrichtungsgegenstände, Hausrat und mitunter Gerümpel zurückgelassen. In solchen Fällen steht dann eine Entrümpelung an. Um weitere Mietausfälle zu vermeiden, sollte diese auch möglichst schnell durchgeführt werden.

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