Wie Sie die Kosten einer Entrümpelung von der Steuer absetzen
Je größer die zu räumende Fläche und das Volumen an zu erledigenden Arbeiten, desto teurer auch die Haushaltsauflösung und Entrümpelung. Beziehungsweise allgemein die Räumung der Immobilie. Recht schnell kann eine solche Dienstleistung in den vierstelligen Bereich gehen. Doch Vater Staat hat mitgedacht und die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ erfunden, deren Wert sich bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer absetzen lässt. Auch für Privatpersonen für Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen in Hannover und Umgebung, ganz einfach in der nächsten Steuererklärung.
In diesem Artikel erfahren Sie leicht verständlich, …
- wie hoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung etwa ausfallen,
- wie sich die Kosten zusammensetzen,
- was eine haushaltsnahe Dienstleistung überhaupt ist,
- wie man sie ganz leicht in der Steuererklärung einträgt und geltend macht und
- wie viel Sie idealerweise zurückerhalten.
*Zugunsten der Lesbarkeit verzichten wir darauf, immer wieder „Haushaltsauflösung“, „Entrümpelung“ und „Räumung“ zusammen zu nennen. Auch wenn Sie irgendwo nur „Entrümpelung“ lesen, meinen wir grundsätzlich alle drei.
Wie hoch fallen die Kosten für eine Entrümpelung aus?
Meistens haben Sie, wenn eine Räumung ins Haus steht, schon mit genügend Problemen und Kosten zu tun. Denn statistisch werden Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen zumeist bei traurigen Familienangelegenheiten erforderlich. Nach einem Todesfall, wenn Angehörige ins Heim umziehen mussten oder wenn es zu einer Scheidung kam. Und dann kommen auch noch die Kosten für eine Entrümpelung obendrauf. Kosten, die Sie vorab ohne ein konkretes Angebot nur schwer einschätzen können. Denn bei einer Entrümpelung gelten keine Quadratmeterpreise, wie viele glauben. Sondern viele verschiedene und sehr individuelle Faktoren. Wir bei STARK gehen deshalb so vor, dass wir uns vorab kostenlos den Haushalt ansehen und anschließend ein darauf basierendes Festpreisangebot an Sie schicken.
„Am Telefon einfach so die Kosten einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung zu benennen, ist kaum machbar. Auch einen Rahmen zu nennen, nicht. Denn die Grenzen, zwischen denen sich die Kosten bewegen, liegen zu weit auseinander. Deshalb kommen wir immer auf eine kostenlose Besichtigung vorbei und schlagen unseren Kunden dann einen individuellen Festpreis vor, den sie dankend annehmen.“
Maik Neumann, Geschäftsführer & Projektleiter
Wie können Sie die Kosten einer Entrümpelung genauer einschätzen?
Auf 100 Euro genau lassen sich die Kosten Ihrer Entrümpelung nicht einschätzen. Zumindest aber grob. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die durchschnittlichen Kosten, wenn Sie Ihre Immobilie oder Teile davon entrümpeln lassen möchten.
Wenige Möbel |
Möbel in durchschnittlichen Mengen |
Viele Möbel |
|
Entrümpelung in einer kleinen Wohnung von etwa 50 Quadratmetern |
Ca. 1.000 EUR |
Ca. 1.200 bis 1.700 EUR |
Bis zu ca. 3.000 EUR |
Entrümpelung eines Kellers von etwa 20 Quadratmetern |
Ca. 250 EUR |
Ca. 500 bis 700 EUR |
Ca. 1.000 EUR |
Entrümpelung eines kompletten Hauses von etwa 150 Quadratmetern |
Ca. 2.500 EUR |
Ca. 3.000 bis 4.000 EUR |
Bis zu ca. 5.000 EUR |
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bei dieser Tabelle bitte, dass es sich um geschätzte Werte handelt. Es handelt sich nicht um verbindliche Kosten. Entscheidend ist das, was wir bei der Besichtigung vorfinden und worauf wir unser Festpreis-Angebot aufbauen.
Wie setzen sich die Kosten für eine Entrümpelung zusammen?
Es wäre so schön einfach, wenn Sie einfach sagen könnten, dass Ihr Haus 123 Quadratmeter hat und wir antworten mit konkreten Kosten. Leider funktioniert das so aber nicht. Die Kosten einer Entrümpelung hängen von mehreren Faktoren ab.
- Besichtigung: Immer kostenlos!
- Fläche: Sind symbolisch gesehen die kompletten 125 Quadratmeter eines Hauses zu entrümpeln oder vielleicht nur der Keller?
- Möbel & Hausrat: Wie viele Sachen sind zu entrümpeln? Es mögen vielleicht nur 20 Quadratmeter Keller sein, wenn diese aber bis unter die Decke vollgestellt sind, dann sind die Kosten selbstverständlich höher. Entweder, weil wir mehr Männer oder mehr Zeit brauchen, als wenn wir nur bisschen Hausrat aus dem Keller entrümpeln (siehe Tabelle).
- Verwertbare Gegenstände: Welche Sachen lassen sich mit einem Ankauf durch uns noch verrechnen und was ist zu entsorgen? Gegenstände, die wir von Ihnen ankaufen, senken die Kosten. Können wir jedoch nichts ankaufen, müssen Sie natürlich die vollen Kosten bezahlen.
- Entsorgung: Damit Sperrmüll und Sondermüll entsorgt werden kann, sind bei den Wertstoffhöhen Gebühren zu zahlen. Privatpersonen können ihren Sperrmüll dort bis zu einer bestimmten Menge grundsätzlich kostenlos entsorgen. Für Gewerbeunternehmen wie uns fällt auch bei kleinen Mengen Sperrmüll und Sondermüll eine Gebühr an. Auch ist zu beachten, ob wir für den Abtransport des Mülls spezielle Fahrzeuge und Hilfsmittel benötigen.
- Halteverbote: Sofern wir für die Räumung eine Halteverbotszone benötigen, sind weitere Kosten zusätzlich zur Entrümpelung zu erwarten.
- Zusatzarbeiten: Sollen wir nicht nur entrümpeln, sondern auch Lampen und Rollos demontieren oder einmal streichen? Möchten Sie mit uns einen Umzug durchführen? Auch dafür sind weitere Kosten einzuplanen.
Sämtliche Faktoren werden bei uns dann mit den Personalkosten, Anfahrtskosten und Entsorgungskosten verrechnet. Damit haben Sie weniger zu tun. Für Sie ist nach der Definition der Entrümpelungskosten nur noch interessant, was Sie sich davon denn nun vom Finanzamt zurückholen können. Lassen Sie uns zu den haushaltsnahen Dienstleistungen übergehen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen verstehen sich als Instrument des Steuerrechts, mit dem eine Steuerermäßigung herbeigeführt werden kann. Die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer, die das ganze Jahr über auf alles Einkommen berechnet und abgeführt wird, kann am Ende nach entsprechender Steuererklärung zurückgeholt werden. Soll heißen, dass Sie im Idealfall Geld zurück bekommen. Streng genommen unterscheidet man zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erstere umfassen beispielsweise die Beschäftigung einer Haushaltskraft oder eines Gärtners. Handwerkerleistungen dürfte sich von selbst erklären, beispielsweise also, wenn ein Handwerker für die Reparatur von irgendwas am oder im Haus vorbei kommt. Und haushaltsnahe Dienstleistungen bilden den Rest, der nicht von angestellten Kräften oder Handwerkern erledigt wird. Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Räumungen gehören dazu, genau wie Leistungen von Umzugsunternehmen oder weitere. Wichtig ist nur, dass die Arbeiten im selbst genutzten Wohnraum und auf dem umgebenden Grundstück ausgeführt wurden.
Wie setzt man die haushaltsnahe Dienstleistung / Haushaltsauflösung steuerlich ab?
Wenn Sie sich um die jährliche Steuererklärung kümmern, gibt es ein Feld für haushaltsnahe Dienstleistungen. Eine Steuererklärungs-Anlage braucht es dafür nicht. In dem entsprechenden Feld geben Sie einfach die Art der Aufwendung (z.B. „Haushaltsauflösung“ oder „Entrümpelung“) und die dazugehörigen Kosten an. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie die Kosten nur bis maximal 20.000 Euro im Jahr eintragen – davon werden vom Finanzamt höchstens 4.000 Euro (20%) anerkannt. Mehr leider nicht. Sollte es neben der Entrümpelung noch weitere absetzbare Kosten geben, gilt diese Regel für alle zusammen. Selbstverständlich können Sie diese diversen Kosten zumindest mit ELSTER einfach untereinander weg eintragen.
Wie viel erhalte ich für die Haushaltsauflösung zurück?
Wie viel man zurückbekommt oder nachzahlen muss, hängt maßgeblich von den Einkommensarten ab. Bei einem normalen Angestelltenverhältnis bezahlen Sie monatlich die Lohnsteuer beziehungsweise Einkommensteuer. Von dieser geleisteten Abgabe werden im Steuerbescheid all die Positionen abgezogen, die Sie steuerlich geltend machen können.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden zu einem Fünftel der Kosten anerkannt. Das heißt, wenn für Ihre Entrümpelung beispielsweise Kosten in Höhe von 2.000 Euro entstanden sind, dann erkennt das Finanzamt hiervon 400 Euro an. Geben Sie in der Steuererklärung auf jeden Fall den kompletten Betrag an. Also die 2.000 Euro. Denn die Berechnung der 20 Prozent findet erst beim Finanzamt statt. Wenn Sie nur 400 Euro angeben, weil Sie vorausrechnen, würde das Finanzamt also bloß 80 Euro anerkennen. Das ist ein Fehler, den Sie vermeiden sollten.
Ob Sie das Geld tatsächlich zurückbekommen oder nur eine geringere Nachzahlung haben, hängt davon ab, wie viel Steuer tatsächlich nachzuzahlen ist. Sollen Sie beispielsweise 250 Euro nachzahlen und geben dann die Kosten der Entrümpelung an, erhalten Sie 150 Euro ausgezahlt. Müssen Sie 600 Euro nachzahlen, dann sind es mit Anrechnung der Entrümpelungskosten nur noch 200 Euro. Erhalten Sie ohnehin durch andere Positionen wie die Kilometerpauschale etwas zurück, dann ist es mit der Entrümpelung umso mehr.