Nachlass und Erbe – oft nicht ganz einfach
Der Anlass ist immer ein trauriger: Ein Familienmitglied stirbt. Was bleibt, sind Erinnerungen. An den Verstorbenen, die gemeinsam verbrachte Zeit. Was bleibt, sind unbezahlbare weil immaterielle Schätze.
Und dann gib es da noch eine rein rationale Seite: das Erbe. Es drückt sich Geld- oder Sachwerten aus, jedenfalls: in Zahlen. In Zukunft wird jede fünfte Erbschaft in Deutschland einen Wert von um die 100.000 Euro haben und jährlich werden in Deutschland knapp 40 Milliarden Euro vererbt. Sagte ich rational? Mitnichten. Erbschaften sind leider oft der Anlass für die erbittertsten Streitigkeiten.
Möglicherweise liegt das daran, wie in diesem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vermutet wird, dass ein Erbe oft gleichgesetzt wird mit Anerkennung und Liebe. Fällt die Verteilung der Erbmasse unterschiedlich aus, kann das zu schmerzlichen oder kränkenden Rückschlüssen führen. Als Mittel der Wahl erscheint dann eine juristische Auseinandersetzung, auch wenn die kostspielig und nervenaufreibend ist. Je nach der Art des Erbes und der jeweiligen Familienkonstellation kann so ein Streit vor Gericht mitunter Jahre dauern und sogar Kosten verursachen, die den eigentlichen Streitwert übertreffen. In solchen Fällen liegt es nahe zu vermuten, dass sich in den rationalen Umgang mit der Aufteilung des Erbes unterschwellige Gefühle gemischt haben. Das sind dann keine leichten Fälle, weder für die Gerichte noch für die Betroffenen.
Weniger konfrontativ ist eine Mediation, denn ihr liegt schon die Voraussetzung zugrunde, dass man sich gütlich einigen möchte. Ohne diese Bereitschaft wird jeder professionelle Mediator dankend abwinken. Für den Fall, dass diese Voraussetzung gegeben ist, also dass sich im Prinzip alle Beteiligten nicht streiten, sondern einfach nur das Erbe anders aufteilen möchten, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den sogenannten Erbvergleich. Hiermit lässt sich das, was im Testament festgeschrieben wurde, im Einvernehmen aller abändern.
Wie dem auch sei – eine Erbschaft oder ein Nachlass – ob nun Anlass für Streit oder nicht – gehören in jedem Fall kompetent geschätzt, d. h. von einer fachkundigen Stelle begutachtet. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten. Als ein zuverlässiger Anbieter von Nachlassverwertungen/Nachlassauflösungen erstellen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern eine Einschätzung über den Wert Ihrer Gegenstände, auf die Sie sich verlassen können. Transparent und fair. STARK – in allen Lebenslagen.